Donnerstag, 13.1.2022
EuGH stärkt Zeitarbeiter bei Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen

Regelungen in Tarifverträgen, die genommenen bezahlten Jahresurlaub bei der Berechnung, ob die Schwelle der zu einem Mehrarbeitszuschlag berechtigenden Arbeitszeit erreicht ist, nicht berücksichtigen, verstoßen gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Angerufen hatte den EuGH das Bundesarbeitsgericht, das in einem Streit um einen Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Zeitarbeit entscheiden muss.

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