Donnerstag, 22.10.2020
Urenkel sind schenkungsteuerrechtlich keine Enkel

Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof am 27.02.2020 in einem Eilverfahren entschieden. Urenkel seien eben gerade keine "Kinder der Kinder", also Enkelkinder, denen ein doppelt so hoher Freibetrag zustehe.

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