Montag, 8.6.2020
Gemeinnützige Firma kann mit "gUG" eingetragen werden

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Abkürzung "gUG (haftungsbeschränkt)" im Handelsregister eintragungsfähig ist. Die Abkürzung "gUG" steht dabei für "gemeinnützige Unternehmergesellschaft". Das Gericht sah keine Gefahr der Irreführung des Publikums durch den "g"-Zusatz.

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