Bei Flatrate-Tarifen besteht eine erhöhte Veranlassung den Mobilfunkkunden über stark ansteigende Kosten durch hohe Roaming-Gebühren zu informieren. Die Pflicht gelte nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch bei Unternehmer-Kunden, wenn die zusätzlichen Kosten die zehnfache Höhe des Basistarifs überschritten, entschied das Amtsgericht München.
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