Dienstag, 15.4.2025
Wettbewerblicher Unterlassungsvertrag: Kündigung möglich, wenn Verband nicht mehr anspruchsberechtigt ist

Ein Unternehmen kündigte fristlos wettbewerbliche Alt-Unterlassungverträge, weil die Anspruchsberechtigung des Verbands mangels Eintragung in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände weggefallen war. Damit habe ein wichtiger Grund für die Kündigung vorgelegen, so das OLG Köln.

Mehr lesen