Montag, 23.1.2023
Ministerium muss Unterlagen zu Maskenbeschaffung herausgeben

Das Bundesgesundheitsministerium ist zur Herausgabe von Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken im Zuge der Corona-Pandemie verpflichtet. Laut Verwaltungsgericht Köln sind Gutachten und Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei sowie dem Grunde nach auch E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn und der Unternehmerin Andrea Tandler herauszugeben.

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