Montag, 19.9.2022
Bundesregierung will Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen reformieren

Die Bundesregierung will das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) modernisieren. Das Bundesjustizministerium hat dazu am 19.09.2022 ein Eckpunktepapier an die Länder versendet. Das Gesetz wurde 1971 erlassen und seither nie grundlegend reformiert. Vorgesehen ist nun insbesondere eine höhere Entschädigungszahlung für den haftbedingten Schaden.

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