Menschen mit nicht heterosexueller Orientierung dürfen ihre Identität nicht mehr in öffentlichen Versammlungen feiern. Das beschloss das ungarische Parlament auf Betreiben der rechtspopulistischen Regierung.
Mehr lesenDie eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene war unzulässig. Das KG habe die Haftbedingungen in Ungarn nicht genug geprüft, zumal Maja T. non-binär ist. Mutmaßlichen Komplizen, denen auch die Auslieferung droht, könnte der Beschluss des BVerfG helfen. Für Maja T. kommt er zu spät.
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