Vermeintlich wegen Kinderschutz: Ungarns Parlament verbietet Pride-Parade

Menschen mit nicht heterosexueller Orientierung dürfen ihre Identität nicht mehr in öffentlichen Versammlungen feiern. Das beschloss das ungarische Parlament auf Betreiben der rechtspopulistischen Regierung.

Bisher haben in Ungarn alljährlich Menschen für die Rechte nicht heterosexueller Lebensentwürfe bei sogenannten Pride-Paraden demonstriert. Doch damit ist jetzt Schluss. Das Parlament in Budapest billigte im Eilverfahren mit 137 Ja- und 27 Nein-Stimmen einen Gesetzesvorschlag des vom rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban geführten Regierungslagers. Konkret geht es dabei um eine Änderung des Versammlungsrechts. Offiziell dient die Ergänzung dem Kinderschutz.

Gegner der Neuregelung zündeten während der Abstimmung Rauchbomben im Plenarsaal. Orban hatte das Verbot bereits im Februar bei einer Ansprache an die Nation angedeutet: "Die Organisatoren der Pride sollten sich nicht um die Vorbereitung des diesjährigen Umzugs bemühen. Es wäre verschwendete Zeit und Geld."

Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft werden. Allgemein sind in Ungarn für Ordnungswidrigkeiten Bußgelder von bis zu 200.000 Forint (rund 500 Euro) möglich. Treffen kann das sowohl die Organisatoren als auch die Teilnehmenden von Pride-Paraden, die mit Hilfe einer Gesichtserkennungs-Software identifiziert werden sollen.

Kinderschutz als Alibi

Formell ist die Neuregelung eine Ergänzung des Versammlungsgesetzes, die vorsieht, dass Versammlungen das Kinderschutzgesetz nicht verletzen dürfen. Die Pride-Parade wird darin nicht explizit genannt, sie ist jedoch mitgemeint, wie auch aus den Debatten im Parlament hervorging.

Bereits seit 2021 verbietet in Ungarn eine als Kinderschutzgesetz bezeichnete Regelung Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Informationen über nicht heterosexuelle Lebensformen. Entsprechende Bücher, Filme und andere Medien dürfen demnach nicht für Minderjährige zugänglich sein.

Orbans Regierung plant zudem eine Verfassungsänderung, nach der ein Mensch ausschließlich als Mann oder Frau definiert wird. Non-binäre Menschen sollen demnach nicht als solche anerkannt werden. Seit Dezember 2020 besagt Ungarns Verfassung zudem, dass eine Mutter nur eine Frau und ein Vater nur ein Mann sein könne.

Redaktion beck-aktuell, dd, 18. März 2025 (dpa).

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