Zwei Umweltvereinigungen sind mit ihren Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin gescheitert. Das Vorhaben habe beschleunigt – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung – zugelassen werden dürfen, weil es der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, so das BVerwG.
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