Wenn Gerichte eine Betreuung anordnen, darf dies nur in besonders schweren Fällen für "alle Angelegenheiten" geschehen. Daran hat der Bundesgerichtshof in einem heute veröffentlichten Urteil erinnert. Die Voraussetzung: Der Betroffene kann gar nichts mehr selbst erledigen – und wegen seiner aktuellen Lebenssituation besteht ein umfassender Handlungsbedarf.
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