Montag, 27.7.2020
Umfassende Betreuung muss Ausnahme bleiben

Wenn Gerichte eine Betreuung anordnen, darf dies nur in besonders schweren Fällen für "alle Angelegenheiten" geschehen. Daran hat der Bundesgerichtshof in einem heute veröffentlichten Urteil erinnert. Die Voraussetzung: Der Betroffene kann gar nichts mehr selbst erledigen – und wegen seiner aktuellen Lebenssituation besteht ein umfassender Handlungsbedarf.

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