Mittwoch, 5.6.2024
Verurteilung nach Brandanschlag auf Ulmer Synagoge rechtskräftig
Nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge muss der Angeklagte für zwei Jahren und neun Monate ins Gefängnis. Der BGH hat die Verurteilung des Mannes wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung bestätigt. Die Entscheidung der Vorinstanz ist damit rechtskräftig. Mehr lesen
Dienstag, 16.1.2024
Mehr als zwei Jahre Haft für Brandanschlag auf Ulmer Synagoge

Mehr als zwei Jahre nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge hat das LG Ulm einen 47-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er wurde am Dienstag der versuchten schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen.

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