Die restriktiven Maßnahmen, die die EU seit Juli 2014 im Zuge der Ukrainekrise gegenüber russischen Erdölgesellschaften der Rosneft-Gruppe erlassen hat, sind rechtens. Die Sanktionen seien ordnungsgemäß begründet und insbesondere geeignet, auf Russland wegen seiner Rolle in dieser Krise Druck auszuüben, so der Europäische Gerichtshof. Er bestätigt damit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union.
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