Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der von Russland angegriffenen Ukraine eingeleitet. Das teilte Chefankläger Karim Khan am 02.03.2022 in Den Haag mit. 39 Vertragsstaaten des IStGH hätten eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, die die Ermittlungen ermöglichten.
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