Freitag, 13.5.2022
Leben beim IS ist nicht automatisch mitgliedschaftliche Beteiligung an terroristischer Vereinigung im Ausland

Frauen, die mit ihrem Mann und ihren Kindern zum Islamischen Staat (IS) gereist sind, haben sich nicht zwangsläufig der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht. Das stellte der Bundesgerichtshof am Donnerstag anhand zweier Fälle aus München und Berlin klar. Beide Frauen waren als IS-Rückkehrerinnen in Untersuchungshaft gekommen. In dem einen Fall hob der BGH nun den Haftbefehl auf, im anderen verlängerte er ihn.

Mehr lesen