Dienstag, 15.3.2022
Bundesinnenministerin durfte zu "Corona-Spaziergängen" twittern

Eine über den Nachrichtendienst Twitter verbreitete Äußerung der Bundesinnenministerin zum Demonstrationsrecht war rechtlich zulässig. Die Äußerung habe keine generelle Abwertung von Corona-Protesten zum Inhalt gehabt, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 21.02.2022.

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