Freitag, 8.5.2020
Wasserversorger dürfen ihr Leitungswasser als "gesund" bezeichnen

Der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe darf weiterhin die gesundheitsfördernden Aspekte seines Leitungswassers auf seiner Homepage angeben. Ein kommunaler Trinkwasserversorger sei insoweit nicht dem Wettbewerbsrecht unterworfen. Das hat das Oberlandesgericht München am 07.05.2020 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, wie die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) mitteilt.

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