Montag, 27.11.2023
50.000 Euro und 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld

Sehr hohe Beträge sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Dies hat das FG Köln in einem Fall entschieden, in dem ein einer GmbH beteiligtes Unternehmen den beiden Prokuristen der GmbH 50.000 Euro beziehungsweise rund 1,3 Millionen gezahlt hatte.

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