Donnerstag, 24.2.2022
Tina Turner unterliegt im Streit um Tribute-Show-Plakat mit "Doppelgängerin"

Die Bewerbung einer Tina Turner-"Tribute-Show" mit Plakaten, auf denen eine “Doppelgängerin“ abgebildet ist, unterliegt der Kunstfreiheit. Es dürfe nur nicht der unzutreffende Eindruck erweckt werden, dass das prominente Original die Show unterstütze oder sogar an ihr mitwirke. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.02.2022 entschieden.

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