Die Adoption eines Kindes hängt neben den formellen Voraussetzungen davon ab, ob sie dem Kindeswohl entspricht. Das OLG Schleswig lehnte es ab, einen Antrag allein wegen der Trennung der Adoptiveltern zurückzuweisen. Bei Abwägung aller Umstände des konkreten Falls sei die Kindesannahme für das Mädchen vorteilhaft.
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