Der Kommentar "#DubistEinMann" unter dem Beitrag einer Transfrau auf der Plattform "X" ist eine zulässige Meinungsäußerung. Das OLG Frankfurt am Main stellte insbesondere auf die Hashtag-Schreibweise ab. Die Aussage sei nicht als direkte persönliche Ansprache der Transfrau zu verstehen.
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