Montag, 13.7.2020
Insolvenzbedingtheit einer Arbeitslosigkeit trotz Beschäftigung in Transfergesellschaft

Auf die Mindestversicherungszeiten für eine abschlagsfreie Rente sind auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach bereits eingetretener Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht für den Fall entschieden, dass der Aufhebungsvertrag und der befristete Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft vom Insolvenzverwalter unterzeichnet worden sind.

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