Mittwoch, 30.11.2022
Erben-Widerruf lässt Schenkung von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung scheitern

Der Bezugsberechtigte einer Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung, die der Erblasser ihm schenken wollte, ohne dass zu Lebzeiten ein Schenkungsvertrag zustande gekommen ist, geht leer aus, wenn die Erben dem Bezugsberechtigten zuvorkommen und das Schenkungsangebot rechtzeitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden und einer Erben-Klage stattgegeben.

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