Mittwoch, 23.11.2022
Titandioxid-Pulver durch EU-Kommission zu Unrecht als krebserregend eingestuft

Die Europäische Kommission hat zu Unrecht 2019 das Weißpigment Titandioxid in bestimmten Pulverformen als krebserregenden Stoff eingestuft. Das Gericht der Europäischen Union erklärte die Delegierte Verordnung der Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff bei Einatmen betrifft. Die Kommission habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Anerkennung der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, und gegen das Kriterium verstoßen, wonach sich diese Einstufung nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf.

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