Die Bewerbung einer Tina Turner-"Tribute-Show" mit Plakaten, auf denen eine “Doppelgängerin“ abgebildet ist, unterliegt der Kunstfreiheit. Es dürfe nur nicht der unzutreffende Eindruck erweckt werden, dass das prominente Original die Show unterstütze oder sogar an ihr mitwirke. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.02.2022 entschieden.
Mehr lesenDa ist Musik drin: Sieht die falsche Tina Turner dem Original zu ähnlich und werden Fans mit Werbeplakaten für eine sogenannte Tribute-Show in die Irre geleitet? Darauf zu sehen sind Turner-Doppelgängerin Dorothea "Coco" Fletcher und der Titel “Simply The Best - Die Tina Turner Story“. Doch die Original-Turner (81) hat nichts mit der Produktion zu tun und geht gegen die Verwendung ihres Namens und ihres Bildnisses vor - bis zum Bundesgerichtshof.
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