Dienstag, 1.6.2021
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anerkennung britischer Tiergenerikum-Zulassung

Zwei Bayer-Töchter sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Anerkennung der britischen Zulassung eines Konkurrenz-Generikums eines Bayer-Tierarzneimittels gescheitert. Die beiden Bayer-Töchter seien weder in ihren deutschen noch in ihren europäischen Grundrechten verletzt, so das Bundesverfassungsgericht. Grundgesetz und EU-Grundrechte-Charta führten im vorliegenden Fall zum selben Ergebnis.

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