Eine Nachbarin muss die Kosten für eine abgestorbene Thuja-Hecke des Klägers an der Grundstücksgrenze nicht ersetzen, obwohl sie diese über Jahre hinweg immer wieder beschädigt hat. Wie das Landgericht Frankenthal in einem Nachbarschaftsstreit nach Befragung eines Sachverständigen entschieden hat, ist die Hecke maßgeblich durch den fortschreitenden Klimawandel geschädigt worden und vertrocknet.
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