Montag, 29.4.2024
Markenverletzung: Kosten für Testkauf müssen erstattet werden

Die Kosten eines Testkaufs müssen auch im einstweiligen Verfügungsverfahren von der Verliererin erstattet werden. Laut OLG Frankfurt a. M. allerdings nur Zug um Zug gegen Herausgabe der testweise gekauften Ware.

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