Freitag, 19.8.2022
Tatmittel sind keine Taterträge

Für eine terroristische Vereinigung eingeworbene Gelder, die für die Begehung weiterer Straftaten bestimmt sind, dienen lediglich als Mittel zum Zweck und stellen keinen aus der Tat resultierenden Vermögensvorteil dar. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ihr Wert daher nicht nach den Regeln über den Einzug von Taterträgen abgeschöpft werden darf.

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Mittwoch, 21.7.2021
Bargeldgrenze und neue Behörde: Kommission legt Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche vor
Mit einer EU-weiten Grenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro, einer neuen Überwachungsbehörde und Beschränkungen für Kryptowährungen will die EU-Kommission Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker bekämpfen. Die Behörde hat dazu gestern ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt., Mehr lesen