Montag, 13.11.2023
Bayern stuft Slogan "From the river to the sea" als Terror-Kennzeichen ein

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Dies teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Freitag mit. Laut § 86a StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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