Der Netzausbau in Deutschland soll beschleunigt werden. Er soll künftig im "überragenden öffentlichen Interesse" liegen und damit Priorität bekommen. Es gibt aber Kritik an den Plänen.
Mehr lesenEin Mitgliedstaat kann Telekommunikationsbetreiber dazu verpflichten, auf Verlangen einer Justizbehörde Leistungen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zu erbringen. Dies verstößt auch dann nicht gegen EU-Recht, wenn der Aufwand der Telekommunikationsbetreiber nur durch Zahlung von Pauschalsätzen abgegolten wird, die die tatsächlich entstandenen Kosten nicht voll decken, so der Europäische Gerichtshof.
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