Verordnung erleichtert Energie-Unternehmen Zugang zum Grundbuch

Mit einer Rechtsverordnung will das Justizministerium den Zugang zum Grundbuch für den Ausbau von Windenergie-, Solar- und Telekommunikationsnetzen vereinfachen. Unternehmen sollen künftig ohne großen bürokratischen Aufwand auf die nötigen Informationen zugreifen können.

Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht soll den Ausbau erneuerbarer Energien sowie von Mobilfunk- und Glasfasernetzen beschleunigen. Unternehmen, die solche Projekte durchführen wollen, benötigen regelmäßig Informationen über die Eigentümer von Grundstücken, die für ihre Vorhaben infrage kommen. Der Zugang zu diesen Informationen war bisher nicht immer einheitlich geregelt, da die Grundbuchämter unterschiedliche Verfahren anwendeten. Die neue Regelung soll hier Abhilfe schaffen.

"Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes hängt auch davon ab, dass die Energieversorgung gesichert und schnelle Kommunikation lückenlos möglich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Staat den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen so einfach und unbürokratisch machen wie möglich", erklärte Bundesjustizminister Volker Wissing.

Berechtigtes Interesse wird angenommen

Nach der Verordnung sollen Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Telekommunikationsnetze ausbauen wollen, künftig in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch haben. Dies soll auch für Unternehmen gelten, die Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff oder Strom aus Wasserstoff planen. Eine wesentliche Änderung wird auch Telekommunikationsunternehmen treffen, die als Versorgungsunternehmen gelten und einen allgemeinen Anspruch auf Grundbucheinsicht haben sollen, wenn dieser Teil eines Mobilfunk-Suchkreises ist.

Darüber hinaus wird für Elektrizitätsverteilernetze klargestellt, dass Planungen für Erweiterungen oder Neubauten von Anlagen ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen, wenn diese im Netzausbauplan enthalten sind.

Redaktion beck-aktuell, cil, 11. April 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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