Donnerstag, 20.1.2022
Bayerische Regelung zu Telefonie in Haft möglicherweise verfassungswidrig

Die in Bayern für Inhaftierte geltenden Beschränkungen beim Zugang zu Telefongesprächen sind möglicherweise verfassungswidrig. In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht kommt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) zu dem Ergebnis, die bayerische Regelung belaste die betroffenen Gefangenen unnötig und verletze sie in ihrem Grundrecht auf Resozialisierung.

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