Mittwoch, 5.1.2022
Nordrhein-Westfalen erlaubt Teilzeitarbeit im juristischen Vorbereitungsdienst

Künftig ist während des Referendariats in Nordrhein-Westfalen auch Teilzeitarbeit erlaubt. Ende Dezember 2021 ist das Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit veröffentlicht worden. Danach haben ab dem 01.01.2023 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Möglichkeit, ihren Dienst um 20% zu reduzieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind.

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