Nordrhein-Westfalen erlaubt Teilzeitarbeit im juristischen Vorbereitungsdienst

Künftig ist während des Referendariats in Nordrhein-Westfalen auch Teilzeitarbeit erlaubt. Ende Dezember 2021 ist das Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit veröffentlicht worden. Danach haben ab dem 01.01.2023 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Möglichkeit, ihren Dienst um 20% zu reduzieren, wenn sie ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind.

Auch Freistellung von bis zu sechs Monaten

Wie das Justizministerium des Landes am Mittwoch mitteilte, hat Nordrhein-Westfalen als erstes Land die durch Bundesrecht erst im Juni 2021 – mit Wirkung zum 01.01.2023 – geschaffene Möglichkeit umgesetzt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Die Reduzierung kann kontinuierlich erfolgen oder in einem Modell, das zu einer bezahlten Freistellung von bis zu sechs Monaten führt. "Das Bedürfnis, sich verstärkt für die Familie einzusetzen oder erhöhte Pflegeleistungen zu erbringen, kann sich kurzfristig ergeben. Selbstverständlich soll es den Referendarinnen und Referendaren in Nordrhein-Westfalen daher freistehen, auch während des Vorbereitungsdienstes von der Vollzeit in die Teilzeit zu wechseln", betonte Justizminister Peter Biesenbach (CDU).

Dauer verlängert sich anteilig

Im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben sei die nordrhein-westfälische Lösung maximal flexibel. Den Referendarinnen und Referendaren stehe es frei, auch nur einen Teil des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit abzuleisten. Sie könnten anteilig den regelmäßigen Dienst in der Einzelausbildung verkürzen oder für ein Blockmodell votieren: Hierdurch könnten sie, vergleichbar einem "Sabbatjahr", einen bezahlten Freiraum "ansparen", um sich neben ihrer Belastung durch Betreuung, Pflege oder Schwerbehinderung effektiv auf ihr Examen vorzubereiten. Da der Vorbereitungsdienst in Teilzeit inhaltlich keinen reduzierten, sondern lediglich einen in Teilen anders organisierten Dienst darstelle, verlängere sich die Dauer anteilig, heißt es in der Mitteilung des Justizministeriums.

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2022.