Mittwoch, 18.1.2023
Interessenabwägung bei Teilungsversteigerung in Trennungszeit

Eine Teilungsversteigerung einer als Ehewohnung genutzten Immobilie in der Trennungszeit ist nicht generell unzulässig, verlangt aber eine umfassende Abwägung. Die Ehewohnung behält ihren räumlich geschützten Charakter grundsätzlich bis zur Scheidung, bekräftigt der Bundesgerichtshof. Dabei würden die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Partners durch Einwendungen im Drittwiderspruchsverfahren und vollstreckungsschützende Vorschriften gewahrt.

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