Freitag, 17.3.2023
Teilrechtskraft beim Versorgungsausgleich

Wird nur ein einzelnes Versorgungsanrecht mit einem Rechtsmittel angefochten, ohne dass eine Abhängigkeit zu weiteren Anrechten gegeben ist, können die nicht angegriffenen Versorgungsanrechte in Rechtskraft erwachsen. Der Bundesgerichtshof lehnt in diesem Fall eine Gesamtsaldierung aller Anrechte ab. Sobald der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht mehr erweitern könne, und die Frist nach § 73 FamFG abgelaufen sei, trete Teilrechtskraft ein.

Mehr lesen