Freitag, 13.5.2022
Wertansatz für Immobilie bei Teilerbauseinandersetzung
Aus einer Teilerbauseinandersetzung ergibt sich kein Nachweis eines bestimmten Verkehrswerts. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit nunmehr veröffentlichtem Urteil aus dem Jahr 2020 entschieden. Der Kläger hatte im Rahmen der Teilerbauseinandersetzung von einem Miterben den auf diesen entfallenen Teil eines geerbten Grundstückes erworben und dabei einen Verkehrswert von 80.000 Euro zu Grunde gelegt. Das Finanzamt stellte hingegen einen deutlich höheren Wert fest. Die dagegen eingelegte Klage blieb erfolglos. Mehr lesen