Lange war die Reform gefordert worden, seit 1.1.2023 ist sie in Kraft: Das BVerwG darf im Asylrecht und bei Abschiebungen über Tatsachen entscheiden, um konträre Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten auf eine Linie festzuklopfen. Nun ist bei den Richtern in Leipzig ein Fall aus Afghanistan eingegangen.
Mehr lesenAuf Grundlage des zum 01.01.2023 in Kraft getretenen § 78 Abs. 8 AsylG ist beim Bundesverwaltungsgericht die erste Tatsachenrevision eingegangen. Dieser erlaubt in asylgerichtlichen Verfahren die Revision auch dann, wenn ein Oberverwaltungsgericht in der Beurteilung der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage in einem Herkunfts- oder Zielstaat von der Beurteilung durch ein anderes OVG oder durch das BVerwG abweicht.
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