Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag das coronabedingte Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen für Geimpfte und Genesene gekippt. Nach der Entscheidung sind Veranstaltungen für diese Personengruppen vorläufig zuzulassen. Der Eilantrag der Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms ist damit überwiegend erfolgreich. Für nur getestete Personen bestehe das Tanzverbot dagegen weiterhin.
Mehr lesenEin Hamburger Brautpaar hat sich erfolgreich gegen das in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung geregelte und auch für private Feierlichkeiten in Veranstaltungsräumen geltende Tanzverbot gewandt. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab am Dienstag dem Eilantrag der künftigen Eheleute statt. Nach Ansicht des Gerichts geht von der geplanten Hochzeitsfeier ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, dass das absolute Tanzverbot nicht gerechtfertigt ist.
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