Mittwoch, 24.2.2021
Tankgutscheine als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt

Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkws, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat das Bundessozialgericht am Dienstag entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben.

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