Dienstag, 16.5.2023
Veröffentlichung von Tagebuchzitaten des Cum-Ex-Bankers Olearius rechtmäßig

Private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt wurden, sind keine "amtlichen Dokumente" eines Strafverfahrens. Dies hat der Bundesgerichtshof im Streit um die Veröffentlichung von Tagebuchzitaten des Cum-Ex-Bankers Christian Olearius in der "Süddeutschen Zeitung" entschieden und betont, dass diese schon durch ein großes öffentliches Interesse gerechtfertigt sei.

Mehr lesen