Freitag, 16.10.2020
Tabakhersteller mit Verfassungsbeschwerde gegen Schockbilder und Aroma-Verbot gescheitert

Aromen wie Menthol in Zigaretten und Feinschnitt-Tabak bleiben verboten, Schockbilder auf den Verpackungen bleiben Pflicht: Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.09.2020 die Verfassungsbeschwerde eines Tabakwarenherstellers gegen mehrere Tabakvorschriften für unzulässig erachtet. Eine Überprüfung der Regelungen am Maßstab der deutschen Grundrechte komme nicht in Betracht, weil sie zwingendes Unionsrecht umsetzten.

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