Ein 55-jähriger Sexualstraftäter darf vorerst nicht aus der Haft in die Türkei abgeschoben werden. Das OVG Münster sieht ein Abschiebungshindernis: Der Mann sei psychisch schwer krank und aktuell nicht in der Lage, eigenverantwortlich für sich zu sorgen.
Mehr lesenDer DAV tritt zusammen mit anderen Anwaltschafts- und Menschenrechtsverbänden für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in der Türkei ein. Er fordert, die Absetzung des Vorstands der Istanbuler Anwaltskammer und Angriffe auf Anwälte müssten EU und UN auf den Plan rufen.
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