Dienstag, 15.9.2020
Stadt Mainz darf vorerst gelbe Tonne nicht im Vollservice einführen

Die Stadt Mainz ist einstweilen nicht berechtigt, die Entsorgung des Verpackungsmülls per einseitiger Anordnung vom Einsammeln gelber Säcke auf die Abholung gelber Tonnen im Vollservice (Abholung vom und Zurückbringen zum Standplatz auf dem Grundstück) umzustellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz auf den Eilantrag eines Betreibers für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll entschieden.

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