Die Ausgestaltung des SWR-App-Angebots "Newszone" ist dem Landgericht Stuttgart zufolge in einem konkreten Fall zu textlastig und damit presseähnlich gewesen. Sie habe damit den Vorgaben des Medienstaatsvertrags der Bundesländer widersprochen. Das Gericht erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender, gegen den 16 Verlage geklagt hatten.
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