Donnerstag, 12.5.2022
EuGH zum Marktmissbrauch im liberalisierten Strommarkt

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 12.05.2022 die Kriterien präzisiert, nach denen das Verhalten eines etablierten Anbieters im Umfeld der Liberalisierung des Strommarkts wegen wettbewerbswidriger Wirkungen als Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Verdrängungspraktiken eingestuft werden kann. Ein marktmissbräuchliches, innerhalb eines Konzernverbunds zurechenbares Verhalten sei regelmäßig schon dann anzunehmen, wenn ein Monopolunternehmen seine Ressourcen entsprechend einsetze.

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