Das Anfang März vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz sieht auch Änderungen im Strafverfahrensrecht vor. So sollen förmliche Strafanträge künftig per E-Mail gestellt werden können. Die BRAK lehnt das ab und kritisiert auch weitere geplante Neuerungen.
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