Donnerstag, 14.5.2020
Kein erhöhtes Corona-Risiko in nordrhein-westfälischen Gefängnissen

Untersuchungsgefangene in nordrhein-westfälischen Gefängnissen sind – im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung – keinem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 07.05.2020 entschieden und damit die Haftbeschwerde eines herzkranken Häftlings zurückgewiesen.

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