Donnerstag, 24.3.2022
Unbegründete Nebenklagerevision: Keine Korrektur der Rechtsfolge zugunsten des Angeklagten

Hat nur die Nebenklage gegen ein Strafurteil Revision eingelegt, darf das Urteil nicht über deren Angriff hinaus auf den Angeklagten begünstigende Fehler des Rechtsfolgenausspruchs überprüft werden. Der Bundesgerichtshof lehnte eine solche Kontrollbefugnis in einem Fall ab, in dem der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zur Nebenklagerevision Zweifel an einem Maßregelausspruch anmeldete. Der Gesetzgeber habe die Rolle der Nebenklage im Opferschutzgesetz 1986 beschneiden wollen. 

Mehr lesen